Balance im Landkreis halten – Naturschutz und Wirtschaftskraft in Einklangbringen

27. Juni 2021


CDU-Fraktion stimmt Erweiterung Naturschutzgebiet und Einleitung Teillöschungsverfahren in Bückeburg zu.
Um die Balance zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Erhaltung der Wirtschaftskraft im Landkreis Schaumburg zu halten, hat die CDU-Fraktion im Kreistag abschließend den beiden Beschlussvorlagen für den Umweltausschuss am kommenden Montag zugestimmt. „Wir sind uns den Herausforderungen und Folgerung in vollem Umfang bewusst und können die Befürchtungen und Einlassungen betroffener Bürger gut nachvollziehen“, erklärte Fraktionssprecher Axel Wohlgemuth. Nach eingehender Beratung wird die Fraktion aber der Ausweitung des Naturschutzgebietes in der Bückeburger Niederung und der Einleitung des formellen Verfahrens zur Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes an den Hofwiesen einmütig zustimmen.
„Wir müssen auf der Ebene des Landkreises gleichermaßen entwickeln und bewahren, schützen und fördern“, beschreibt stellv. Landrat Klaus Dieter Drewes die Zielsetzung der Fraktionsmitglieder. Dazu müsste die Fraktion viele Fragestellungen gleichsam aus der Vogelperspektive betrachten und aus einer eher kleinteiligen, gemeindebezogenen Betrachtung befreien. „Es gilt die Problemstellung immer aus der Perspektive des ganzen Landkreises zu sehen und zu bewerten!“ Keinesfalls könne die Fraktion eine Verengung auf einen einseitigen Blickwinkel zur Problemlösung greifen lassen.
„Dies werde gerade in Bückeburg überaus deutlich erkennbar. Wir werden eine großzügige Erweiterung des Naturschutzgebietes haben, ein Gebiet mit herausragender Bedeutung für den Natur- und Vogelschutz und gleichzeitig wahrscheinlich eine Herausnahme einer Teilfläche aus einem Schutzgebiet für eine notwendige Erweiterung eines wichtigen Wirtschaftsbetriebes“, erläuterte Petra Ritter. Es werde aber auch deutlich, das künftige
Entwicklungen im dicht besiedelten Landkreis immer stärker auch mit dem Blick auf die Nachbargemeinden bewertet werden sollten. Es gelte ein Bewusstsein für Kooperationen und interkommunale Zusammenarbeit zu entwickeln, weil sonst der Interessenausgleich überaus schwierig werden dürfte.
Mit einem konkreten Blick auf die Planungen von Bauerngut sollte aber in den weiteren Planungsschritten und Genehmigungsverfahren besonders darauf geachtet werden, dass möglichst zukunftsfähige und klimafreundliche Regelungen getroffen werden. „Es gilt 2022 für 2050 zu planen und zu bauen!“

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